26 Jahre Erfahrung am österreichischen Immobilienmarkt

GUT ZU WISSEN

Häufige Fragen

Kaufen oder verkaufen ist für die meisten Menschen eine Entscheidung, die sie nur wenige Male im Leben treffen. Hier stehen die Antworten auf das, was uns am häufigsten gefragt wird — ohne Werbefloskeln.

Ich möchte verkaufen

Die Fragen, die uns Eigentümerinnen und Eigentümer am häufigsten stellen.

Was ist der erste Schritt, wenn ich verkaufen möchte?

Ein Gespräch vor Ort. Wir sehen uns die Immobilie an, hören zu und klären, welcher Zeitrahmen und welcher Preis für Sie infrage kommen. Daraus entsteht eine schriftliche Einschätzung auf Basis tatsächlich erzielter Abschlüsse in der Umgebung. Das kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts — auch nicht dazu, uns mit dem Verkauf zu beauftragen.

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Nichts. Wir berechnen weder den Vor-Ort-Termin noch die schriftliche Einschätzung. Wenn Sie danach selbst verkaufen oder gar nicht verkaufen, ist das in Ordnung.

Wie lange dauert ein Verkauf?

Von der Bewertung bis zur Schlüsselübergabe vergehen im Schnitt drei bis sechs Monate. Objekte in gefragten Lagen gehen schneller weg, Sanierungsobjekte und abgelegene Einzellagen brauchen länger. Den größten Einfluss hat der Einstiegspreis: Ein zu hoch angesetztes Objekt verliert nach sechs bis acht Wochen an Aufmerksamkeit und lässt sich danach nur noch mit spürbarem Abschlag verkaufen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Grundbuchauszug, Flächenwidmung, Energieausweis, bei Wohnungen zusätzlich Nutzwertgutachten, Hausordnung und die letzten Abrechnungen der Hausverwaltung. Bei Zubauten oder Umbauten außerdem die Baubewilligung. Vieles davon besorgen wir für Sie — sagen Sie uns einfach, was Sie bereits haben.

Muss mein Verkauf öffentlich inseriert werden?

Nein. Ein Teil unserer Objekte geht an vorgemerkte Interessenten, bevor überhaupt eine Anzeige erscheint. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Nachbarn, Mitarbeiter oder Mitbewerber vom Verkauf zunächst nichts erfahren sollen.

Was ist ein Alleinvermittlungsauftrag?

Damit beauftragen Sie uns exklusiv, während der vereinbarten Dauer keinen weiteren Makler einzuschalten. Im Gegenzug investieren wir in Aufbereitung und Vermarktung. Gegenüber Verbrauchern ist die Dauer bei Wohnimmobilien für den eigenen Bedarf gesetzlich auf sechs Monate begrenzt, und eine stillschweigende Verlängerung gibt es nicht.

Ich habe geerbt und weiß nicht, wo ich anfangen soll.

Beginnen Sie mit Grundbuchauszug und Einantwortungsbeschluss. Wenn mehrere Erben beteiligt sind, muss geklärt sein, wer verkaufen darf. Oft lohnt sich eine Teilung der Liegenschaft: Ein Haus mit 2.000 Quadratmetern Grund findet leichter einen Käufer als dasselbe Haus mit einem Hektar Wiese. Wir sehen uns das gemeinsam an, bevor irgendetwas inseriert wird.

Ich möchte kaufen

Vom ersten Bankgespräch bis zur Schlüsselübergabe.

Soll ich mit meiner Bank sprechen, bevor ich Objekte besichtige?

Ja, unbedingt. Wer weiß, welchen Rahmen die Bank finanziert, besichtigt nur Objekte im eigenen Budget — und spart sich Enttäuschungen. Neben den Banken selbst gibt es unabhängige Finanzierungsberater, die Konditionen bei mehreren Häusern vergleichen. Eine Finanzierungszusage macht Sie außerdem zum ernsthafteren Verhandlungspartner, weil der Verkäufer weiß, dass der Kauf nicht an der Bank scheitert.

Brauche ich einen Notar oder Rechtsanwalt?

Ja. In Österreich wird der Kaufvertrag von einem Notar oder Rechtsanwalt errichtet, der zugleich die Treuhandschaft übernimmt: Ihr Geld liegt dort, bis die Eigentumsübertragung im Grundbuch gesichert ist. Diese Absicherung ist der wichtigste Schutz beim Immobilienkauf. Gerne nennen wir Ihnen Kontakte, beauftragen tun Sie selbst.

Wie viele Objekte sollte ich besichtigen?

Es gibt keine feste Zahl. Manchmal passt das erste Objekt, und dann sollten Sie nicht aus Prinzip weitersuchen. Häufiger ist, dass sich der eigene Suchwunsch erst nach einigen Besichtigungen schärft. Wenn Sie nach zwanzig Terminen noch nichts gefunden haben, liegt es meist nicht am Angebot, sondern an den Kriterien — dann sollte man gemeinsam nachjustieren.

Wie viel soll ich bieten?

Das entscheiden Sie. Wir sagen Ihnen offen, was vergleichbare Objekte in der Umgebung tatsächlich erzielt haben und wie lange das Objekt bereits am Markt ist. Beides beeinflusst, wie viel Verhandlungsspielraum realistisch besteht. Ein Angebot, das deutlich unter dem Marktwert liegt, kostet oft nur Zeit.

Wie lange hat der Verkäufer Zeit für eine Antwort?

Feste Fristen gibt es nicht. Manche Verkäufer antworten binnen Stunden, andere brauchen ein bis zwei Wochen, etwa weil mehrere Eigentümer zustimmen müssen. Zehn Tage sind ein üblicher Rahmen. Wir halten Sie auf dem Laufenden, statt Sie warten zu lassen.

Kann ich das Objekt vor dem Kauf prüfen lassen?

Ja, und bei älteren Häusern ist das ratsam. Ein Bausachverständiger beurteilt Zustand, Feuchtigkeit, Dach, Heizung und Elektrik und erstellt einen schriftlichen Bericht. Die Kosten hängen vom Umfang ab, liegen aber weit unter dem, was eine übersehene Sanierung kostet. Wir nennen Ihnen gerne unabhängige Sachverständige.

Mein Angebot wurde angenommen. Was passiert jetzt?

Wir stimmen uns mit dem Notar oder Rechtsanwalt ab, der den Vertrag errichtet und einen Entwurf erstellt. Sie prüfen ihn in Ruhe, offene Punkte werden geklärt. Nach der Unterfertigung zahlen Sie den Kaufpreis auf das Treuhandkonto, anschließend werden Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr abgeführt und das Eigentum im Grundbuch einverleibt. Die Schlüssel erhalten Sie zum vereinbarten Übergabetermin.

Soll ich kaufen, bevor ich meine bisherige Immobilie verkauft habe?

Das hängt an Ihrer finanziellen Lage. Wer unabhängig vom Verkaufserlös kaufen kann, verhandelt aus einer stärkeren Position und muss keine Gelegenheit vorbeiziehen lassen. Wer den Erlös braucht, sollte zuerst verkaufen oder eine Zwischenfinanzierung mit der Bank besprechen. Beides gleichzeitig ohne Plan zu betreiben, führt regelmäßig zu Druck bei einem der beiden Geschäfte.

Kosten und Provision

Was neben dem Kaufpreis anfällt — und wer was zahlt.

Mit welchen Nebenkosten muss ich beim Kauf rechnen?

In Österreich fallen neben dem Kaufpreis an: Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr im Grundbuch, Kosten für Vertragserrichtung und Treuhandschaft, Beglaubigungskosten sowie die Maklerprovision. In Summe bewegt sich das üblicherweise im niedrigen zweistelligen Prozentbereich des Kaufpreises. Kommt eine Finanzierung dazu, fallen zusätzlich Pfandrechtseintragung und Bankspesen an. Eine auf Ihr Vorhaben bezogene Aufstellung erhalten Sie von uns vor Vertragsabschluss.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Es gelten die Höchstsätze der Immobilienmaklerverordnung 1996. Bei Kaufpreisen über 48.448,51 Euro sind das drei Prozent je Auftraggeber zuzüglich Umsatzsteuer. Die konkrete Provision vereinbaren wir vorher schriftlich, gemeinsam mit einer Übersicht aller Nebenkosten.

Wer zahlt die Provision — Käufer oder Verkäufer?

Beim Kauf kann die Provision von beiden Seiten verlangt werden, sofern mit beiden ein Maklervertrag besteht. Wir werden in diesem Fall als Doppelmakler tätig, legen das offen und wahren die Interessen beider Seiten. Bei der Vermittlung von Mietwohnungen gilt seit 1. Juli 2023 das Bestellerprinzip: Dort zahlt grundsätzlich jene Partei, die den Makler beauftragt hat.

Wann wird die Provision fällig?

Mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts, also mit dem Zustandekommen des Kaufvertrags. Kommt kein Geschäft zustande, entsteht auch kein Provisionsanspruch — mit den wenigen Ausnahmen, die das Maklergesetz vorsieht und die wir Ihnen vorher schriftlich mitteilen.

Was kostet der Energieausweis und wer zahlt ihn?

Er ist vom Verkäufer beziehungsweise Vermieter beizubringen und zu bezahlen. Die Kosten hängen von Größe und Art der Immobilie ab. Auf Wunsch organisieren wir die Erstellung.

Rechtliches

Die Vorschriften, die beim Kauf und Verkauf tatsächlich eine Rolle spielen.

Was ist ein Energieausweis und wozu dient er?

Er dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und macht Objekte vergleichbar. Die wichtigsten Kennwerte sind der Heizwärmebedarf HWB in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr sowie der Gesamtenergieeffizienz-Faktor fGEE. Nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 müssen Verkäufer und Vermieter einen gültigen Ausweis vorlegen und aushändigen und die Kennwerte bereits in der Anzeige nennen. Fehlt er, gilt die gesetzlich vermutete Gesamtenergieeffizienz — und die fällt fast immer schlechter aus als die tatsächliche.

Kann ich einen unterschriebenen Vertrag widerrufen?

Für Verbraucher gibt es mehrere Rücktrittsrechte. Wer seine Vertragserklärung nicht in den Geschäftsräumen des Maklers abgegeben hat, kann binnen vierzehn Tagen zurücktreten. Wurde die Erklärung am selben Tag abgegeben, an dem die Wohnimmobilie erstmals besichtigt wurde, besteht ein Rücktrittsrecht von einer Woche nach § 30a Konsumentenschutzgesetz. Bei Verträgen im Fernabsatz kommt das Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz dazu. Die Einzelheiten stehen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Warum wollen Sie meinen Ausweis sehen?

Immobilienmakler unterliegen den Bestimmungen der Gewerbeordnung zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Identität unserer Vertragspartner festzustellen und aufzuzeichnen. Ohne diese Feststellung dürfen wir die Geschäftsbeziehung nicht begründen. Das ist keine Schikane, sondern gilt für jeden konzessionierten Makler in Österreich.

Was bedeutet Zweitwohnsitzbeschränkung?

Mehrere Bundesländer und Gemeinden schränken ein, ob eine Immobilie als Zweitwohnsitz genutzt oder touristisch vermietet werden darf. Besonders relevant ist das an den Kärntner Seen, im Land Salzburg und rund um den Neusiedler See. Für den Wert einer Immobilie ist diese Frage oft entscheidender als Lage oder Zustand, weil sie den Käuferkreis bestimmt. Wir klären den Status, bevor wir einen Preis nennen.

Brauche ich überhaupt einen Makler?

Verkaufen können Sie auch selbst. Ein konzessionierter Immobilientreuhänder bringt aber Marktkenntnis, eine Haftpflichtversicherung, Zugang zu vorgemerkten Interessenten und die Erfahrung, Kaufinteressenten von Besichtigungstouristen zu unterscheiden. Er kennt außerdem die Vorschriften, deren Verletzung im Nachhinein teuer wird — etwa beim Energieausweis oder bei der Offenlegung bekannter Mängel. Ob sich das für Sie rechnet, sagen wir Ihnen offen, auch wenn die Antwort einmal nein lautet.

Diese Angaben geben den Stand bei Erstellung wieder und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für Ihre konkrete Situation beraten Sie Notarin, Notar, Rechtsanwältin, Rechtsanwalt oder Steuerberatung.

Noch etwas offen?

Ein erstes Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

JETZT FRAGEN