Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vermittlungsleistungen der EHHI – Eigenheim Homes Immobilientreuhand GesmbH, Bildstockweg 13, 9241 Wernberg, im Folgenden „wir“ oder „Makler“, gegenüber ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern sowie gegenüber Interessentinnen und Interessenten, im Folgenden gemeinsam „Auftraggeber“.
Sie beruhen auf den von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlenen Geschäftsbedingungen gemäß § 10 der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (IMV 1996, BGBl. Nr. 297/1996) und enthalten zugleich die dort vorgesehene Übersicht über die anfallenden Kosten.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gehen zwingende Bestimmungen des KSchG, des Maklergesetzes und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes diesen Bedingungen in jedem Fall vor.
Zustandekommen des Maklervertrags
Ein Maklervertrag kommt schriftlich, mündlich oder schlüssig zustande. Schlüssig insbesondere dann, wenn der Auftraggeber von uns übermittelte Objektinformationen entgegennimmt, einen Besichtigungstermin wahrnimmt oder unsere Vermittlungstätigkeit in anderer Weise in Anspruch nimmt, obwohl er auf unsere Provisionspflicht hingewiesen wurde.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Tätigkeit provisionspflichtig ist. Der Umfang der Provision ergibt sich aus Punkt 5.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, erhält er vor Vertragsabschluss eine schriftliche Übersicht über die voraussichtlich anfallenden Kosten gemäß § 10 IMV 1996.
Unsere Leistungen
Wir erbringen im Rahmen eines Vermittlungsauftrags insbesondere folgende Leistungen:
- Ermittlung des erzielbaren Preises und Beratung zur Vermarktungsstrategie
- Beschaffung und Prüfung der Objektunterlagen, soweit uns dies möglich ist
- Erstellung von Aufnahmen und eines Exposés
- Veröffentlichung auf Immobilienplattformen und in eigenen Medien
- Auswahl und Vorprüfung von Interessenten
- Durchführung von Besichtigungen
- Führung der Verhandlungen zwischen den Parteien
- Begleitung bis zur Vertragsunterfertigung und zur Übergabe
Wir schulden ein Bemühen um die Vermittlung, nicht deren Erfolg. Eine rechtliche, steuerliche oder bautechnische Beratung ist nicht Gegenstand des Maklervertrags; hierfür verweisen wir auf die jeweils befugten Berufsgruppen.
Tätigkeit als Doppelmakler und Offenlegungspflichten
Wir werden im Regelfall als Doppelmakler tätig, das heißt für beide Seiten eines Geschäfts. Diese Tätigkeit ist gemäß § 5 Maklergesetz zulässig; wir legen sie gegenüber beiden Seiten offen und wahren die Interessen beider Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers.
Besteht zwischen uns und dem Dritten ein Naheverhältnis im Sinne des § 6 Abs 4 Maklergesetz, oder vermitteln wir ein Objekt, an dem wir wirtschaftlich beteiligt sind, teilen wir dies dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit.
Provision
Entstehen des Provisionsanspruchs
Der Anspruch auf Provision entsteht gemäß §§ 6 und 7 Maklergesetz mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts, sofern dieses auf unsere verdienstliche Tätigkeit zurückgeht. Die Provision ist mit Rechtswirksamkeit des Geschäfts fällig.
Der Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn das Geschäft nachträglich einvernehmlich aufgehoben wird oder aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, nicht durchgeführt wird. Er entfällt, wenn das Geschäft aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht zustande kommt.
Höchstsätze beim Kauf
Für die Vermittlung von Kaufobjekten gelten die Höchstbeträge der IMV 1996. Sie werden je Auftraggeber vom Kaufpreis berechnet und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:
| Kaufpreis | Provision je Auftraggeber |
|---|---|
| bis 36.336,42 € | 4 % |
| über 36.336,42 € bis 48.448,51 € | 1.453,46 € |
| über 48.448,51 € | 3 % |
Die konkrete Provision wird im Einzelfall vereinbart und kann diese Höchstsätze unterschreiten. Sie ergibt sich verbindlich aus der dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss übergebenen Kostenübersicht.
Vermietung von Wohnräumen
Bei der Vermittlung von Mietwohnungen gilt seit 1. Juli 2023 das Bestellerprinzip gemäß § 17a Maklergesetz: Provisionspflichtig ist grundsätzlich jene Partei, die uns mit der Vermittlung beauftragt hat. Von Wohnungssuchenden verlangen wir eine Provision nur in den vom Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen. Die Höchstsätze der IMV 1996 bleiben unberührt.
Nebenkosten
Über die Provision hinaus fallen für den Auftraggeber im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf typischerweise weitere Kosten an, die nicht an uns zu leisten sind: Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr im Grundbuch, Kosten der Vertragserrichtung und Treuhandschaft, Beglaubigungskosten sowie allfällige Finanzierungsnebenkosten. Eine auf Ihr Vorhaben bezogene Aufstellung erhalten Sie vor Vertragsabschluss.
Provision ohne Vermittlungserfolg
In den Fällen des § 15 Maklergesetz kann eine Provision auch ohne Zustandekommen des vermittelten Geschäfts vereinbart werden, insbesondere wenn das Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen erforderlichen Rechtsakt unterlässt, oder wenn mit einem Dritten ein Geschäft abgeschlossen wird, obwohl die Vermittlungstätigkeit vertragswidrig auch für diesen Dritten erfolgen sollte.
Eine solche Vereinbarung bedarf gegenüber Verbrauchern der ausdrücklichen schriftlichen Form. Die Höhe ist mit der vereinbarten Provision begrenzt.
Alleinvermittlungsauftrag
Ein Alleinvermittlungsauftrag verpflichtet den Auftraggeber, während der vereinbarten Dauer keinen weiteren Makler zu beauftragen. Er bedarf der Schriftform.
Gegenüber Verbrauchern ist die Dauer eines Alleinvermittlungsauftrags über Wohnungen, Einfamilienhäuser und Baugrundstücke, die der Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses dienen, gemäß § 14 Abs 1 Z 1 Maklergesetz auf sechs Monate begrenzt. Eine stillschweigende Verlängerung findet nicht statt.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns alle für die Vermittlung wesentlichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, insbesondere zu Eigentumsverhältnissen, Lasten, Bestandverhältnissen, Bauzustand, bekannten Mängeln, Widmung und Bewilligungen.
Er informiert uns unverzüglich, wenn sich diese Umstände ändern, wenn er selbst mit einem Interessenten in Verhandlung tritt oder wenn das Objekt anderweitig veräußert oder vermietet wurde.
Weitergabeverbot
Sämtliche von uns übermittelten Informationen, insbesondere Objektadressen, Exposés, Grundrisse, Aufnahmen und Preisangaben, sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.
Gibt der Auftraggeber diese Informationen unbefugt an Dritte weiter und kommt dadurch mit dem Dritten ein Geschäft zustande, ist er uns gegenüber zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, höchstens jedoch in Höhe der uns entgangenen Provision.
Energieausweis
Wir weisen darauf hin, dass Verkäufer und Vermieter nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 verpflichtet sind, einen gültigen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen sowie die Kennwerte in Anzeigen anzuführen. Der Auftraggeber stellt uns den Energieausweis rechtzeitig vor Beginn der Vermarktung zur Verfügung.
Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die gesetzlich vermutete Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Für Nachteile, die dem Auftraggeber aus einer verspäteten oder unterbliebenen Vorlage entstehen, haften wir nicht.
Identitätsfeststellung nach den Geldwäschebestimmungen
Als Immobilienmakler unterliegen wir den Bestimmungen der §§ 365m ff Gewerbeordnung 1994 zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Wir sind daher verpflichtet, die Identität unserer Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigten festzustellen und zu überprüfen sowie entsprechende Aufzeichnungen zu führen.
Der Auftraggeber legt uns dazu einen amtlichen Lichtbildausweis vor und erteilt die erforderlichen Auskünfte. Kommt er dem nicht nach, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Geschäftsbeziehung nicht zu begründen oder zu beenden.
Rücktrittsrechte für Verbraucher
Rücktritt nach § 3 KSchG
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in unseren Geschäftsräumen abgegeben, kann er davon zurücktreten. Die Frist beträgt vierzehn Tage ab Erhalt einer Urkunde über den Vertrag samt Rücktrittsbelehrung.
Rücktritt nach § 30a KSchG
Gibt ein Verbraucher seine Vertragserklärung zum Erwerb eines Bestandrechts, eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechts oder des Eigentums an einer Wohnung, einem Einfamilienhaus oder einer Liegenschaft zur Errichtung eines Wohnhauses ab, die er zur Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses benötigt, und hat er diese Erklärung am selben Tag abgegeben, an dem er das Objekt erstmals besichtigt hat, so kann er binnen einer Woche schriftlich zurücktreten.
Rücktritt nach dem FAGG
Wird der Maklervertrag im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen, steht dem Verbraucher zusätzlich das Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz zu. Einzelheiten dazu finden Sie in der folgenden Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns — EHHI – Eigenheim Homes Immobilientreuhand GesmbH, Bildstockweg 13, 9241 Wernberg, Telefon +43 660 555 08 75, E-Mail wma@eigenheim-homes.at — mittels einer eindeutigen Erklärung, etwa per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Frist genügt es, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An: EHHI – Eigenheim Homes Immobilientreuhand GesmbH, Bildstockweg 13, 9241 Wernberg, E-Mail: wma@eigenheim-homes.at
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ..................................................
Bestellt am: .................. Name des Verbrauchers: ..................................................
Anschrift des Verbrauchers: ..................................................
Datum: .................. Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ..................................................
Haftung
Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden und nicht gegenüber Verbrauchern, soweit zwingende Bestimmungen entgegenstehen.
Angaben zu Objekten beruhen auf Informationen der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie auf öffentlichen Registern. Wir geben diese Angaben nach bestem Wissen weiter, können jedoch keine Gewähr für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Eigene Erhebungen des Auftraggebers, etwa durch Einsicht in Grundbuch und Bauakt oder durch Beiziehung eines Sachverständigen, werden dadurch nicht ersetzt.
Für unsere Vermittlungstätigkeit besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gemäß § 137c Gewerbeordnung 1994 bei der Generali Versicherung AG.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzbestimmungen jenes Staates unberührt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens zuständig. Für Klagen gegen Verbraucher, die ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung im Inland haben, gilt ausschließlich § 14 KSchG.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Angaben zum Unternehmen enthält das Impressum.
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